Über Verfügungen und
Entscheidungen am Lebensende
es kann heute schwierig sein,
in Würde zu sterben. Stellen Sie sich vor, Sie erleiden als hoch
betagter Mensch einen Schlaganfall und werden sprachlos
vorgefunden.

Friedhof in Cornwall
(Foto Dr.G.Heeb)
In dieser Situation können Sie nicht mehr selbst bestimmen,
was mit Ihnen geschehe und welche medizinischen Massnahmen
angeordnet werden sollen und welche eben nicht.
Eine lange Lebensdauer und breit verfügbare medizinische
Infrastruktur in Akutspitälern haben zur Folge, dass dieses
Problem immer mehr Betroffene, Pflegerinnen und Ärzte fordert. |
Haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, können Sie mit Ihren
Angehörigen oder nahe stehenden Personen oder mit dem
Hausarzt darüber
sprechen. Falls Sie bereits konkretere Vorstellungen haben, was
Sie unter Ihrem würdevollen Abschied verstehen, tun Sie gut
daran, diese Wünsche und Vorstellungen zu Papier zu bringen.
Eine Patientenverfügung...
... kann Ihnen dann wertvolle Dienste leisten.
Ihre Angehörigen und betreuenden Personen wissen dann um Ihre
Wünsche. In einer Patientenverfügung können Sie Anordnungen über
lebenserhaltende Massnahmen und medizinische Behandlungen
festhalten. Auch können Sie eine Vertrauenspersonen bestimmen.
Weiter ist empfehlenswert, Patientenverfügungen periodisch zu
überprüfen. Sie können die Patientenverfügung jederzeit ändern
oder ganz widerrufen. |
Sie sollten mehr als ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung
ausfüllen. Damit Ihr Wille im Notfall auch beachtet wird, sollte
der
- Hausarzt / der behandelnde (Spital) Arzt (z. Bsp. vor
einer Operation)
- der Heimarzt
- die Vertrauensperson
- die Angehörigen
ein Exemplar besitzen.
In unserer Praxis kann ich
Ihnen Patientenverfügungen
aushändigen.
Sie können
diese direkt herunterladen:
Patientenverfügung,
pdf-Format
Verfügung, pdf-Format
Externer Link Dialog Ethik

Hortensien (Foto G. Heeb)
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