Die Resultate sind sofort verfügbar!
Je nach Beschwerden, Risikosituationen und
Untersuchungsbefunden können in unserer Praxis folgende Werte
bestimmt werden:
- Blut:
Senkung, Hämoglobin, Quick, Leucocyten, weisses Blutbild
- Urin
- Blutserum:
Cholesterin, Fette, Leber-, Nieren-,
Bauchspeicheldrüsen-werte, Herzinfarktwerte, HIV,
Virusload, Tumormarker für Prostata (und andere Organe)
- Infekterreger:
Hepatitis, Tropenerkrankungen, Stuhlparasiten, Angina,
Malaria, Bakterien
Regelmässige Qualitäts-kontrollen
garantieren eine hohe Bestimmungsgenauigkeit. Die meisten
Untersuchungen aus wenigen Tropfen Fingerblut sind sofort verfügbar. Venenblut für Hormone, PSA und weitere,
schicken wir per Velokurier ins externe Labor. Die
Resultate sind innert 2 Arbeitstagen verfügbar.
Das Praxislabor ist sehr wichtig . .
weil die Diagnostik ein schnelles "Patienten Management"
ermöglicht. Therapien beginnen schneller und präziser. Das
Praxislabor vermeidet Zusatz-konsultationen.
Beispiel:
- Quickuntersuchung: der Quickwert entscheidet über
die Dosis der Tabletten, ohne dass der Patient noch einmal in die Sprechstunde kommen
muss.
- vermeidet (unnötige) Hospitalisation.
(Herzinfarktwerte im Blut sind negativ: Ein
vorsichtiges Abwarten ohne Hospitalisation ist möglich.)
- Die Patienten schätzen die Präsenzdiagnostik sehr!
- Das Praxislabor ist eine wichtige Säule in der
Tätigkeit der Praxisassistentin
|
Häufig gestellte Fragen
"Darf ich ein Frühstück einnehmen vor
der Blutentnahme?"
ja, sofern wir nicht etwas anderes abgemacht haben. Für die
Blutzucker-Bestimmung sollten Sie vorher mit dem Arzt
abmachen, ob Sie nüchtern oder nach dem Essen kommen. Für
eine Cholesterinbestimmung brauchen Sie nicht nüchtern zu
sein. Eine Mahlzeit vor der Blut-entnahme stört das Resultat
nicht bei folgenden Bestimmungen: Quick, Leucocyten,
Hämoglobin, Senkung, Nieren-Leber- und Cholesterinwerte.
Häufig gestellte Fragen (Fortsetzung)
"Können Laborbestimmungen auch Nachmittags
durchgeführt werden?"
Ja!, v. a. bei (notfallmässigen) Bestimmungen, (Halsweh und
Anginaverdacht, Brustschmerzen und Angina pectoris Verdacht;
Fieber nach Tropenaufenthalten bei Malariaverdacht.
"Bezahlen die Kassen die
Laboruntersuchungen"
Ja
"Braucht der Arzt Venen oder Fingerblut?"
für die meisten Untersuchungen reicht Fingerblut. Der Stich ist
schonend und fast schmerzlos!
"Kann ich vor geplanten Hospi-talisationen
meine Laborwerte dem Spitalarzt mitbringen, ohne dass ich ein
zweites Mal gestochen werde?"
Wenn Sie Ihren (Spital-) Arzt orientieren, kann er mir als
Hausarzt deren Durchführung delegieren. Sie erhalten für den
Spitaleintritt die Befundkopie. Dann ist in der Regel keine
Zweitbestimmung mehr nötig. Wir können auf Wunsch des
operierenden Arztes sogar Blutkonserven bestellen. |
Erläuterungen zum Labortaraif seit Juli 2009
Quelle: Bulletin OSGAM www.osgam.ch
In der ganzen Schweiz gilt derselbe (von Alt-Bundesrat Couchepin verordnete) Labortarif,
gegen welchen wir Hausärzte uns so vehement gewehrt hatten.
Wir werden in Zukunft nicht mehr als drei bis vier Laboranalysen rentabel durchführen können und die weiteren Analysen einem auswärtigen Labor zusenden müssen. Dies wird zu Mehrkosten und nicht, wie von Bundesrat Couchepin eigentlich gewollt, zum Sparen führen! Zwei Nachteile ergeben sich daraus für Sie:
erstens müssen Sie häufiger in die
Praxis kommen, und zweitens haben Sie eine fürchterlich unübersichtliche Rechnung.
Neu ist der Aufbau der Verrechnung von Laborleistungen. Neben der eigentlichen Leistung fällt eine übertriebene Reihe von Zuschlägen an. Pro Blutwert
erscheinen auf Ihrer Rechnung dann folgende Positionen:
- Blutwert selber z.B. Cholesterin
- Blutentnahme durch die
Praxisassistentin 00.0715 oder 00.0716
- Präsenztaxe pro Tag und Patient 4707.00
- Übergangszuschlag pro Leistung 4708.00
- Zuschlag pro Leistung nach Typ der Analyse 4707.10 oder 4707.20
Die Rechnung wird für Sie also viel länger, komplizierter und unübersichtlicher als früher! Häufig erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung des Labors. |